Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft getreten. Im Zuge dieser gesetzlichen Neuerung haben wir als Solar-Log GmbH ein externes Gutachten zur Prüfung der Anwendbarkeit des BFSG auf unsere Online-Angebote in Auftrag gegeben.
Da wir ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind und unsere Dienstleistungen vorrangig an Unternehmen adressieren, ist die Relevanz des BFSG für unsere Angebote insgesamt eingeschränkt. Dennoch haben wir gemeinsam mit einer spezialisierten Kanzlei eine umfassende rechtliche Bewertung vorgenommen.
Ergebnisse der rechtlichen Bewertung:
Umsetzung und Ausblick:
Die Solar-Log GmbH nimmt digitale Barrierefreiheit ernst. Für alle Online-Angebote, die unter das BFSG fallen, stellen wir eine Barrierefreiheitserklärung bereit und arbeiten kontinuierlich an der Optimierung der Nutzerführung und Zugänglichkeit – dort, wo es für unsere Kunden sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist.
Feedback und Kontakt
Bei Fragen zur Barrierefreiheit einzelner Angebote oder zum Gutachten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.